DAS TRAGEN VON MASKEN KANN FATALE GESUNDHEITSFOLGEN HABEN

Von Walter Koblenc


Obwohl mittlerweile nur noch rd. 0,015% der Bevölkerung (also ca. einer von 7.000) am Coronavirus erkrankt sind, werden die Menschen von der Bundesregierung gesetzlich gezwungen, beim Einkaufen ‚Schutzmasken‘ zu tragen.

 

Nicht nur, dass diese Masken keinen ausreichenden Schutz vor Viren bieten, ist das längere Tragen von Masken sogar gesundheitsschädlich. Wir atmen während des Tages eine Vielzahl unterschiedlichster Bakterien und Viren in unseren Mund ein und wieder aus. Doch gerade dieses natürliche Ausatmen wird durch diese sog. „Schutzmasken” verhindert.


 

Diese Masken, die mittlerweile schon vom Großteil der Bevölkerung getragen werden, sorgen also dafür, dass die „schlechte” Luft nicht mehr ungehindert entweichen kann – und sich (falls die Maske nicht über einen speziell eingebauten Luftfilter verfügt) zu einem großen Teil in der Maske staut.

Durch die dabei entstehende Feuchtigkeit und Wärme entsteht für Krankheitserreger ein optimaler Nährboden. Dieser feuchte Nährboden sorgt dann dafür, dass sich Krankheitserreger (egal ob Coronaviren oder andere ) rasant vermehren – vor allem dann, wenn man übermehrere Stunden eine Maske trägt.

Kommt nun das Einatmen von toxischen Schadstoffen in der Luft dazu (denn das geschieht auch mit Maske), sammeln sich ebenfalls vermehrt Krankheitserreger im Mund. Noch etwas geschieht, wenn wir längere Zeit eine Maske tragen: Wir schwitzen aufgrund dieser Maske, was dazu führt, dass wir uns viel häufiger als sonst ins Gesicht oder auf den Mund greifen.

Doch genau das ist die beste Möglichkeit, Keime zu transportieren (Stichwort Tröpfcheninfektion).

Sollten wir nämlich tatsächlich zu den ca. 0,015%der an COVID-19-Erkrankten zählen, geschieht folgendes:

Indem wir den Schweiß (und damit einen Teil der Viren) mit unseren Händen von unserem Gesicht wegwischen, geraten sie auf unsere Hände (oder unsere Handschuhe, falls wir solche tragen), von wo aus sie wiederum auf all’ jene Gegenstände übertragen werden, die wir anfassen.

Wir atmen ca. 20.000 Mal am Tag

Die Luft, die wir dabei einatmen, enthält (falls wir nicht in verpesteten Großstädten leben) im Normalfall ca. 21% Sauerstoff, 78% Stickstoff, diverse Edelgase, Wasserdampf sowie 0,04% CO².

Bei der aeroben Atmung (=innere Atmungsprozesse von Organismen zwecks Energiegewinnung) wird dann von den 21% Sauerstoff ein Teil in Kohlenstoffdioxid = CO² umgewandelt, der durch das Ausatmen wieder freigesetzt wird.

Liegt der CO²-Anteil in der eingeatmeten Luft noch bei bescheidenen 0,04%, erhöht sich dieser Anteil (aufgrund der bereits erwähnten aeroben Atmung) bei der ausgeatmeten Luft um das Hundertfache (!!!) = 4% CO²-Anteil.

Ein Großteil dieses Kohlenstoffdioxids kann aber nunmehr – aufgrund der getragenen Maske – nicht mehr in die Luft entweichen und wird stattdessen wieder eingeatmet. Dadurch gelangt das CO² in unseren Blutkreislauf, was in hoher Konzentration fatalste Gesundheitsschäden zur Folge haben kann.

Trägt jetzt jemand beispielsweise berufsbedingt (z. B. im Handel oder in der Gastronomie) stundenlang solch’ eine Maske, wird dessen Blutkreislauf stundenlang mit einer deutlich erhöhten CO²-Dosis massiv belastet.

Über den Blutkreislauf gelangt dieses CO² dann auch in unser Gehirn, wo bereits eine CO²- Konzentration von ca. 1% Müdigkeit/Schläfrigkeit auslöst. Übelkeit, Konzentrationsschwächen, Schwindelanfälle und Kopfweh sind weitere, häufig auftretende Phänomene (wie uns auch in Gesprächen mit Betroffenen immer wieder mitgeteilt wurde), die durch einen erhöhten CO²-Anteil entstehen.

Bei einem CO²-Anteil von 3% im Blutkreislauf ist eine gesteigerte Herzfrequenz sowie erhöhter Blutdruck die Folge.

Irreparable Dauerschäden

Deshalb wollen wir an dieser Stelle vor allem Menschen mit Herzproblemen/Herzrhythmusstörungen sowie Bluthochdruck dringendst davon abraten, über längere Zeit solche „Schutzmasken” zu tragen.

Auch für Menschen mit Lungenerkrankungen, Asthma oder anderen Atemwegsbeschwerden ist das stundenlange Tragen von Schutzmasken mehr als nur bedenklich.

Nicht nur, dass ein deutlich erhöhter CO²-Anteil auch bei gesunden Menschen Atembeschwerden/ Atemnot verursachen kann, kann dies bei Menschen mit Atemwegserkrankungen zu Atemstillstand, Bewusstlosigkeit und (im Extremfall) sogar bis zum Tod führen.

Doch selbst wenn solch’ extreme Folgen im Normalfall eher selten vorkommen, sind (vor allem, wenn diese Maskenpflicht noch einigeMonate gelten sollte) dauerhafte Gehirnschäden nicht auszuschließen !!!

So kann sich, wenn das Gehirn über längere Zeit mit zu wenig Sauerstoff versorgt wird, beispielsweise das Risiko für einen Schlaganfall deutlich erhöhen. Nebenbei sei noch erwähnt, dass eine zu hohe CO²-Konzentration im Blut auch unseren ph-Wert deutlich reduziert, was eine Schwächung unseres Immunsystems zu Folge hat (und uns dadurch für Krankheitserreger zum willkommenen Opfer macht).

Unsere Gesundheit und unsere Freiheit sind uns immens wichtig. Deshalb sagen wir nochmals – in aller Klarheit und Schärfe – NEIN zurMaskenpflicht!!!

JEDER Mensch, dem seine Gesundheit (oder die Gesundheit seiner Kinder) wirklich am Herzen liegt, sollte sich deshalb gründlichst überlegen, ob er dieser schwachsinnigen, gesundheitsgefährdenden und vor allem verantwortungslosen Maßnahme der Bundesregierung tatsächlich Folge leistet.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Wir verweigern die Maske – auch beim Einkaufen – und nehmen lieber in Kauf, 25 Euro Strafe zu zahlen (was bisher noch nicht vorgekommen ist), als unsere Gesundheit aufs Spiel zu setzen.

All’ jene aber, die ihren Job aufs Spiel setzen würden, wenn sie sich weigern, eine Maske zu tragen, können wir an dieser Stelle beruhigen: Es gibt nämlich sehr wohl Möglichkeiten, auf das Tragen dieser „Schutzmasken” zu verzichten, ohne dafür Verwaltungsstrafen oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen.

COVID-19-Lockerungsverordnung

So heißt es im Bundesgesetzblatt Nr. 197/2020 vom 30. April 2020 unter § 11 (Ausnahmen) folgendermaßen:

3) Das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.

(6) Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der Ausnahme glaubhaft zu machen.

Auch das Gesundheitsministerium bestätigte auf Anfrage des ORF, dass es bei einer Überprüfung ausreichend ist, zu erklären, warum kein Mund-Nasen- Schutz getragen werden kann.

Für all’ jene, die auf „Nummer Sicher” gehen wollen: Holen Sie sich (vor allem wenn Sie bereits über Vorerkrankungen verfügen) vom Arzt eine schriftliche Bestätigung – und das Tragen dieses Maulkorbes, der sich „Schutzmaske” nennt, hat für Sie ein Ende.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt können Sie dann beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie am Arbeitsplatz endlich ohne diese lästige Maske unterwegs sein, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

→ ERSTVERÖFFENTLICHUNG AUF DASRECHTAUFWAHRHEIT. COM


 

https://www.youtube.com/watch?v=uDUaXBMHTFg

Mein Rat als Psychiater: Möglichst schnell weg von dieser Maskenpflicht, auch in öffentlichen Räumen!


 

https://www.youtube.com/watch?v=wL_mpYyLJIE

Die Menschen in Schweden haben ihr Leben heruntergefahren, aber in weit geringerem Maße als der Rest Europas.


 

→ SCHUNGITSCHEIBE CB10

→ SCHUNGITKUGELN CB10

→ DU BIST BEHÜTET

→ NEWSLETTER HIER ANMELDEN

 

 

>>> Schlüssel zum Weltfrieden (pdf) – Babaji
>>> MP3 Download der Lichtlesung
>>> Wenn Sie unsere Arbeit schätzten: Bitte unterstützen Sie uns!

 

Unsere Arbeit ist nur durch ihre tatkräftige finanzielle Unterstützung möglich, denn das kostenlose Bereitstellen von Botschaften und Wissen kostet Geld. Zusätzlich verzichten wir, um die Klarheit der Webseite und die reine Schwingung der Beiträge zu gewährleisten, auf Werbung auf unserem Internet-Portal. Aus tiefster Überzeugung wollen wir diesen Weg fortführen. Daher bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung: Sichern Sie, durch Ihre Spende, diesen Service und die Existenz des Lichtwelt Verlages. Der Lichtweltverlag und der Autor führen über alle auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte ausnahmslos keinerlei Korrespondenz.