DAS LEBEN DER ANGEHÖRIGEN

Von Werner Hanne


→ Aus der Publikation „Organwahn“ © Werner Hanne, 2008, 10. Auflage, September 2018


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Das Leben der Angehörigen

Angehörige des Organempfängers

Neben Transplantationen, die zunächst durchaus gut verlaufen können, gibt es aber auch eine andere Seite.

Die Mitteilung „Ein neues Organ ist notwendig, sonst bleibt nur der Tod“, kommt überraschend wie jede andere nicht erwartete Diagnose. Niemand ist darauf vorbereitet, jeder unwissend, was sie bedeutet. Die Wartezeit auf ein Organ kann „zur Hölle“ werden. Um diese sehr schwierige Zeit besser zu überstehen, empfehlen Ärzte, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben.

Partnerschaften können zerbrechen, Familienmitglieder sind in dieser Zeit suizidgefährdet. Sie sind dann nach der Transplantation entsetzt über den Zustand und das Aussehen ihres Angehörigen. Wegen seiner Persönlichkeitsveränderungen müssen sie sich auch noch mit einem anderen Menschen ausein-andersetzen. Organempfänger können zudem sehr böse werden und die Angehörigen beschuldigen, sie hätten versucht, sie ermorden zu lassen.

Wenn sie anschließend von den Ärzten erfahren, daß nun ein schlechtes Leben mit ständiger Todesangst wegen Abstoßung und Infektionsgefahr und mit lebenslanger Einnahme von nebenwirkungsreichen Medikamenten beginnt, dann müssen sie feststellen, daß man diesem Martyrium keinen Menschen aussetzen darf (13)

Angehörige des Organspenders

Nach dem derzeit gültigen Gesetz zur Organentnahme gilt in Deutschland die Regelung, daß Angehörige zu befragen sind, wenn der zur Organspende in Frage kommende Mensch sich zu Lebzeiten bei diesem Thema nicht festgelegt hatte (z. B. durch einen Organspende-ausweis). Die Angehörigen sind in dieser für sie sowieso schon schwierigen Lage völlig überfordert, stehen unter Schock und werden durch die Frage nach der Organspende überrumpelt und mit Zeitdruck bedrängt. Eine Zustimmung wird damit quasi erpreßt, weil die Angehörigen auch moralisch unter Druck gesetzt werden und man ihnen Informationen vorenthält. Die Schocksituation wird häufig schamlos ausgenutzt.

Die Hoffnung, daß aus dem Schlimmen etwas Gutes wird, erfüllt sich in der Regel nicht. Die Folge ist ein Trauma mit Schuldgefühlen, weil man den Angehörigen in seiner letzten Stunde alleingelassen hat, mit Entsetzen, wenn man sich genauer über den Vorgang der Organentnahme informiert hat, und mit Wut, daß man in der eigenen größten Not verantwortlich gemacht wird für Leben oder Tod anderer. Davon erfährt die Öffentlichkeit natürlich nichts.

Der bereits erwähnte Theologe Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns sagt dazu: „Kaum jemand weiß, der heute um die Organe angegangen wird, daß die Zustimmung zur Organentnahme bedeutet, daß die Angehörigen nicht über den eintretenden Tod hinaus bei ihrem Angehörigen bleiben können, sondern raus müssen und erst den ausgestopften Menschen dann wieder zu Gesicht bekommen.“ (14)

Für die Verabschiedung der Angehörigen ist das Pflegepersonal angewiesen, unruhigen „Toten“ muskelentspannende Injektionen zu geben, damit sie sich beim Abschied nicht bewegen. (2)

Ein besonders qualvoller Faktor

nach der Erteilung einer Organspendezustimmung besteht u. a. darin, daß tage-, ja manchmal wochenlang keine würdige Beerdigung möglich ist, weil zunächst mit einem großen organisatorischen Aufwand die Entnahmeteams aus Europa über die nun zur Verfügung stehenden Organe informiert werden und anreisen müssen. Deshalb bieten manche Geistliche bereits zwei Gedenkfeiern an: eine, nachdem die Angehörigen „raus“ mußten, die zweite nach Übergabe der ausgestopften Leiche.

Eine einfache Überlegung: Werden nicht die Hygienevorschriften für Intensivstationen außer Kraft gesetzt, wenn dort über einen längeren Zeitraum ein Toter liegt?

Die Angehörigen-Befragung, die nicht anders als skandalös zu bezeichnen ist, übernehmen Ärzte mit einer speziellen Schulung. Sie können sich zu diesen „Überredungskünsten“ fortbilden lassen, indem sie z. B. mit Schauspielern die Argumentationen für eine Organspende üben. Dabei wird auch mit Suggestivfragen gearbeitet wie: „Ihr … war doch sicherlich sozial eingestellt?“

Aber auch von ihren Seelsorgern erwarten manche Kliniken, daß sie die Angehörigen zu einer Organspende überreden, mit dem deutlichen Hinweis, sonst in der Klinik nicht mehr seelsorgerisch tätig sein zu können. (2)

Bei der Befragung gibt es zwar eine Angehörigen-Reihenfolge (wer hat mit welchem Recht diese festgelegt?), dabei sind die Schwerpunkte jedoch eher, den „vernünftigsten“ Angehörigen herauszufinden und die „Unberechenbarkeit“ zu verhindern, da diese den Ablauf in der Organisation erheblich stören würde.

Es werden z. T. sehr intime Fragen gestellt, z. B. nach der sexuellen Orientierung des Hirntoten, Reisen in Länder mit Sex-Tourismus, um Infektionsrisiken auszuschließen, und das alles im Interesse von unbekannten Dritten, den Organempfängern. Das hat mit der Würde eines „Verstorbenen“ nichts mehr zu tun. Bei einem auf dem OP-Tisch „weggestorbenen“ Patienten wird zudem noch versucht, diese Situation in einen „Gewinn“ umzumünzen.

Die Befragung muß gemäß den beiden Gesetzen (Transplantations- und Gewebegesetz) in zwei Schritten durchgeführt werden: erste Frage nach der Organentnahme, zweite Frage nach der Gewebeentnahme. Dabei ist genau zu differenzieren: Das Herz ist ein Organ, die Herzklappe ein Gewebe. Diese Befragung soll von demselben Arzt vorgenommen werden, sie soll „einzügig“ sein, weil es für die Trauernden eine unzumutbare Belastung wäre, wenn nach der Befragung zur Organspende noch ein zweiter Arzt käme und nach einer Gewebespende fragen würde.

Trotzdem gibt es dabei immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. Wenn die Angehörigen einmal die Zustimmung zur Organspende gegeben haben, reagieren sie dann bei der Befragung nach der Gewebespende oft mit einem „jetzt reicht es“ und ziehen auch die Zustimmung zur Organspende zurück. Deshalb wird häufig nicht mehr nach der Gewebespende gefragt, getreu dem Motto: „Hauptsache ist, wir haben jetzt die Organe.“

Es bliebe noch eine Frage zu klären:

Wie wird der stets auf einer Intensivstation zu pflegende Hirntote weiterbehandelt, wenn es nicht zu einer Organentnahme kommt, weil weder von ihm selbst, als er das noch festlegen konnte, noch von den Angehörigen eine Zustimmung vorliegt? Eine Anfrage des Autors bei deutschen Transplantationszentren in ergab eine übereinstimmende Auskunft: Die den Kreislauf und die Atmung unterstützenden Geräte werden abgeschaltet, „in dessen Folge sich sodann ein Herz- und vollständiger Kreislaufstillstand entwickelt.“

Ergänzend dazu erklärte der Leiter eines Transplantationszentrums in Süddeutschland: “Dann kommt es in den nächsten Stunden zur Ausbildung von Totenflecken und Totenstarre“, womit er wohl unbewußt aussagte, daß der Hirntod nicht der richtige Tod gewesen sein kann, weil dort diese Merkmale fehlen.

Ein anderes Zentrum formulierte, „… daß alle künstlichen die Atmung und den Kreislauf aufrechterhaltenden Maßnahmen langsam verringert werden und der Patient (!) schmerzfrei an einem Herz-Kreislauf-Versagen sterben kann.“

Auf die direkte Nachfrage des Autors, ob dann nach dem „richtigen“ Tod das Hirntod-Todesdatum korrigiert werde, bekam er die kurze Antwort: „Nein, man kann nur einmal sterben.“

Angehörigen, die eine Organentnahme ablehnen, wird ebenso mitgeteilt, daß „wir in diesem Fall die Beatmung abschalten müssen und dann in wenigen Minuten der Tod eintritt.“

Geht es noch deutlicher? Der Hirntote, zwar amtlich tot, hat also seinen eigentlichen Tod immer noch vor sich.

Eine weitere Folge kann sich für die Angehörigen aus einer Gesetzeslücke ergeben: Stimmen sie einer Organentnahme nicht zu, dann entfällt vom Zeitpunkt der Hirntodfeststellung an der Versicherungsschutz der Krankenkasse. Oft verstirbt der „Tote“ aber nicht sogleich nach dem Abstellen der Geräte, lebt manchmal noch wochenlang weiter, kann aber mit schlagendem Herzen auch nicht beerdigt werden oder wacht sogar wieder auf. Er verbleibt also zunächst auf der Intensivstation.

Diese Intensivstationskosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt, weil die Krankenkassen wegen Wegfall ihrer Leistungspflicht nicht für den Aufwand der Weiterbehandlung einer „Leiche“ aufkommen.

Diesen Sachverhalt bestätigte dem Autor anläßlich seines Vortrages in Worms am 28. Mai 2014 die Witwe eines 73jährigen Mannes, der bei einer Familienfeier ins Koma gefallen war. Bereits am nächsten Tag erhielt sie die Nachricht von seinem Hirntod, und sie sollte einer Organspende zustimmen. Sie verweigerte dieses Ansinnen. Ihr Ehemann verstarb nach einigen Tagen, und sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung über 26 000 EUR, gegen die sie erfolglos klagte. Dieser Fall wurde in einer ARD-Dokumentation am 20. November 2012 gesendet.

 

Lesen Sie demnächst: Lebendspende, Blutspende, Blutübertragung


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Quellenverzeichnis:

(13) Aus der Zeitschrift „DER WEISSE LOTUS“, Hirthammer-Verlag, Nr. 59
(14) Aus „Kirche und Gesellschaft“, TV-Bericht, Nov. 1996
(2)  Buch „Ungeteilt sterben“ von Gisela Lermann

Bisher veröffentlicht:

DAS LEBEN EINES ORGANEMPFÄNGERS
ORGANHANDEL, ORGANRAUB, ORGANTOURISMUS
WOHER STAMMEN DIE ORGANE?
HIRNTOD UND HERZTOD
EINLEITUNG VON WERNER HANNE
EINLEITUNG VON JAHN J KASSL

 

Botschaft zu diesem Thema:

DIE GOTTLOSE MEDIZIN UND WIE WIRKT SICH EINE ORGANSPENDE AUS?


 

Der Verfasser dieser Broschüre, Dipl.-Verwaltungswirt und Postoberamtsrat im Ruhestand Werner Hanne mit Wohnsitz in Stuttgart, arbeitete bis Ende 1999 bei einer Sonderbehörde der Post in der EDV-Organisation. Mit dem Thema Organspende beschäftigt er sich intensiv seit 2008 nach einem dramatischen Ereignis im persönlichen Umfeld.

Auf Einladung hält er im deutschsprachigen Raum darüber Vorträge,  weil es „dringend notwendig ist, daß die Menschen mehr über die verschwiegenen Hintergründe erfahren.“

Zu diesem Thema gab er vier Interviews:

– im Mai 2018 für die Internetseite www.freespirit-tv.ch. Die Links dazu: www.freespirit-tv.ch oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Der Organwahn

– im Jan. 2017 für die Internetseite www.stein-zeit.tv. Die Links dazu: www.stein-zeit.tv oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Organspende – Die verschwiegene Wahrheit

– im Okt. 2014 für die Internetseite www.quer-denken.tv. Die Links
dazu: www.quer-denken.tv oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Organwahn.

– im Sept. 2011 für die Internetseite www.bewusst.tv. Der Link dazu: www.youtube.com, in die Suchzeile eingeben: Organe spenden? Nein danke.


Es sind die guten Menschen, weltweit, die nichts tun – und das schon sehr lange!
(…)
Wir finden es normal, dass ein Kind gerettet wird. Aber wo kommen die Organe her? Und die Kinder leben noch, wenn die Organe herausgeholt werden.
(…)
Niemand spricht darüber, keiner tut was. Die Satanisten, scheiß auf die. Das ist nur noch eine kleine jämmerliche Gruppe.

https://www.youtube.com/watch?v=eSzj37CVQDA

Wertvolle Internetseite zu diesem Thema:

→ nierenlebendspende.com


 

→ 101. LICHTLESUNG 13. FEBRUAR 2019

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