HIRNTOD UND HERZTOD

Von Werner Hanne


→ Aus der Publikation „Organwahn“ © Werner Hanne, 2008, 10. Auflage, September 2018


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Hirntod

Diese neue „Todesart“

zu entdecken und zu beschreiben wurde erst durch die Erfindung der Herz-Lungen-Maschine im Jahr 1952 möglich. Vorher war ein Mensch tot, wenn sein Herz stillstand. Mit Hilfe dieser neuartigen Maschine wurde der Mensch nun vor dem Tode bewahrt, oder, je nach Sichtweise, am Sterben gehindert.

So definierte die Bundesärztekammer im Jahr 1982: „Hirntod ist der irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion.“ Und spricht gleich darauf aus, worum es eigentlich geht: „Damit ist die Entnahme von bis zuletzt durchbluteten Organen bei Toten möglich.“ Als Kriterien des Hirntodes gelten nach der Definition des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer vom 29. Juni 1991: „Hirntod ist der Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauf-Funktion. Der Hirntod ist der Tod des Menschen.“ Allerdings wird  dabei übersehen: Ein Toter lässt sich höchstens aufblasen, jedoch niemals beatmen.

Damit versucht der nicht eingetragene und dadurch nicht rechtsfähige Verein Bundesärztekammer (mit Sitz in Berlin), der (lt. Wikipedia) lediglich „die beruflichen Interessen der rund 420 000 deutschen Ärzte vertritt“, den Erkenntnissen zur Hirntoddefinition eine solide medizinisch-wissenschaftliche Basis zu geben, frei nach dem Motto: „So tot wie nötig, so lebendig wie möglich“, obwohl diese neue Todesart zunehmend nicht als wissenschaftliche, sondern eher als juristische Definition angesehen wird.

Es leben zu dem Zeitpunkt aber noch mindestens 95 % des Menschen,

und dennoch von seinem Tod zu sprechen kann durchaus als Lüge bezeichnet werden. Ein Beweis, dass der Hirntod ausschließlich zum Zwecke der Organentnahmen „entdeckt“ wurde ist, dass es noch niemals zur Beerdigung eines Körpers in diesem Zustand kam.

Es ist zudem unredlich, von einem Hirntod zu sprechen. Das Gehirn ist lediglich ein Körperorgan wie jedes andere auch. Falls Nieren oder Leber ausfallen, wird das als Versagen bezeichnet. Gehirnversagen lässt sich aber schwerlich als Begründung für eine Organentnahme heranziehen.

Um noch mögliche Reaktionen zu erkennen, wird der Hirntod von zwei voneinander unabhängigen, dafür jedoch nicht speziell ausgebildeten Ärzten (Anästhesisten, Neurologen oder Neurochirurgen) festgestellt durch: Kratz- und Kneiftechnik über die Einführung von Sonden, Nadeln, Spaten usw. in alle Körperöffnungen; Eingießen von Eiswasser in die Gehörgänge; Verursachen eines starken Schmerzes zum Erzeugen von Reflexen; heftiges Drücken der Augäpfel; Reizung des Bronchialraumes; Stechen in die Nasenscheidewand; Er-stellung eines Null-Linien-EEGs* (wahl-weise); Apnoetest, d. h. Entzug der Beatmung für bis zu 10 Minuten zum Erkennen einer eventuell noch vorhandenen eigenen Atmung.

*EEG: Abkürzung für Elektro-Enzephalo-Gramm, Messung zur grafischen Darstellung der elektrischen Aktivität des Gehirns.

Der Apnoetest ist im Sinne der Organgewinnung der gefährlichste, denn hierbei darf der Patient auf keinen Fall sterben, da er die Untersuchung zum Hirntod ja schon fast „bestanden“ hat. Es werden ggf. Wiederbelebungsversuche vorgenommen.

Anfangs zählte nach der Harvard-Definition von 1968

auch das Rückenmark zum Gehirn. Dieses Kriterium wurde aber noch im selben Jahr aufgegeben, weil solche „Harvard-Toten“ für die Zwecke der Transplantationsmedizin bereits „zu tot“ waren (1).

Mit Unterschrift, Datum und Uhrzeit verwandeln die beiden Ärzte den eben noch lebenden Menschen in eine Leiche, wobei es sich hierbei jedoch niemals um die Diagnose „Tod“, sondern um die Prognose „baldiger Tod“ handeln kann.

Und überhaupt: Wieso bedarf es bei dieser Todesfeststellung zweier Ärzte, wo doch im Prinzip jedermann erkennen kann, ob ein Mensch tot ist? Auch der „normale“ Tod muss nur von einem Arzt festgestellt und bescheinigt werden.

Wenn der Mensch nach dieser Tortur nicht als hirntot erkannt wird, ist er wieder ein „normaler“ Koma-Patient. Die Tests werden aber wiederholt.

Der medizinisch festzulegende Todeszeitpunkt ist dabei durchaus variabel.

Sind z. B. am Wochenende keine Hirntod-Diagnostiker anwesend, wird die Todesbestimmung entsprechend verschoben. Argumentation der Hirntodbefürworter dazu: Der Mensch war vorher schon tot, nur wusste es noch niemand. Das Paradoxe dabei: Die Herz-Lungen-Maschine rettete einen Menschen vor dem Tod, zwei Unterschriften töten ihn.

Spätestens ab jetzt kann sich ein bis dahin mitfühlender und hilfsbereiter Blick der beteiligten Mediziner in den Pannwitz-Blick* verwandeln, dieser „Menschen in Dinge verwandelnde Blick, der in der Transplantationsmedizin seinen ganz besonderen Ort gefunden hat“ (2). Auch die zynische Bezeichnung „human vegetable“ (menschliches Gemüse) für diesen nun zur Sache gewordenen „Toten“ ist durchaus nicht unüblich (3).

*Pannwitz-Blick: so bezeichnet von dem italienischen Juden Primo Levi, ehemaliger KZ-Häftling in Auschwitz, als er dem hinter einem Schreibtisch sitzenden Dr. Ing. Pannwitz gegenüberstand. Beschrieben als „selektiver Blick der Ausgrenzung“ und „ob noch ein verwertbarer Faktor vorhanden ist“, auch erwähnt in dem Buch „Tödliches Mitleid“ von Prof. Dr. Klaus Dörner.

Zwischen 1968 und 1978

wurden nachweislich mindestens 30 unterschiedliche Hirntodkriterien veröffentlicht – und seitdem viele weitere. Die jeweils neu bekanntgegebenen Kriterien haben die Tendenz, immer weniger strikt zu sein als die früheren. Dazu passen die Ausführungen in einem Artikel mit der Überschrift „Sind Hirntote gar nicht tot?“ in der Zeitschrift „Gralswelt“, Heft 49 aus dem Jahr 2008. Dort heißt es: „Allerdings verlangten die Harvard-Kriterien noch ‚totere Tote’ als die heutige Medizin: Hirntote durften zu keiner einzigen Bewegung mehr fähig sein. Heute gelten insgesamt 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14 bei der Frau als mit dem Status einer Leiche vereinbar.“

Diese Bewegungen können sein: Kontraktion der Beckenbodenmuskulatur; Spreizen der Finger; Beugebewegungen der unteren Extremitäten; Wälzbewegungen des Oberkörpers; Beugung im Ellenbogengelenk; Hochziehen der Schultern; usw.

Außerdem nimmt man seit jeher stillschweigend zur Kenntnis: Hirntote regulieren selbständig ihre Körpertemperatur; sie bekämpfen Infektionen und Verletzungen (z. B. durch Fieber); sie reagieren mit Blutdruckanstieg auf Schmerzreize; sie produzieren Exkremente und scheiden diese aus; Frauen haben noch ihren Eisprung; Männer sind noch zeugungsfähig.

Die Ärzte-Zeitung vom 24. Juni 2010 schreibt: „Seit 2003 sind bei Hirntoten 10 erfolgreich beendete Schwangerschaften dokumentiert.“ In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur vom  14. Juli 2011 berichtet der Kardiologe Dr. med. Paolo Bavastro in Stuttgart-Degerloch, dass er 84 Tage lang die Schwangerschaft einer Hirntoten begleitete und sie dann ein gesundes Kind zur Welt gebracht habe.

Timo Blöß schreibt im Deutschen Ärzteblatt Nr. 103 von 2006 unter der Überschrift „Organspenden – Stiftung in der Kritik: In kleinen Krankenhäusern, aber auch in Universitätskliniken wird der Hirntod oft nur vermutet. Bei 50 untersuchten Patienten haben in 21 Fällen die Kriterien für den Hirntod nicht zugetroffen.“ Auch die Süddeutsche Zeitung vom 18. Februar 2014 berichtet über acht Fälle von regelwidrigen Hirntoddiagnosen in der Zeit zwischen Mai 2011 und März 2013.

Gegen die Hirntod-Definition gibt es zwischenzeitlich viele Stimmen.

In einem Aufsatz der Tagung der päpstlichen Akademie der Wissenschaften (4) vom Febr. 2005 spricht unter der Überschrift „Der Hirntod ist nicht der Tod“ ein Dr. Hill von einer „Irreführung.“ Er erinnert daran, dass die ersten Versuche,
vitale Organe zu transplantieren, oft deshalb scheiterten, dass die Organe von  Leichen nicht die Phase der Ischämie nach dem Tod des Spenders überstanden. Die Übernahme der Hirntod-Kriterien löste das Problem, wie er ausführte, „durch die Möglichkeit, vitale Organe entnehmen zu können vor Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahmen ohne gesetzliche Einschränkungen, die sonst diese Vorgehensweise begleitet hätten.“

Es sei erstaunlich, dass die Öffentlichkeit diese neuen Kriterien akzeptiert habe, stellte Dr. Hill fest. Er führte diese Akzeptanz zum großen Teil auf die Werbung zugunsten der Organtransplantation zurück und zum Teil darauf, dass die Gesellschaft nichts über die Vorgehensweisen weiß.

Die Mehrheit der Tagungsteilnehmer stellte fest, dass die sogen. Harvard-Kriterien, streng wissenschaftlich gesehen, ungültig seien. Der Hirntod würde zwar weltweit akzeptiert, es gäbe aber auch genauso weltweit ungelöste Fragen. Weiter heißt es: „Es ist moralisch unzulässig, die Verstümmelung oder den Tod eines Menschen herbeizuführen, auch dann, wenn dadurch der Tod von anderen Menschen hinausgeschoben werden kann. Es ist niemals erlaubt,
einen Menschen zu töten, um einen anderen zu retten.“

Der ehemalige Präsident eines österreichischen Patientenvereins, Andreas Kirchmair, nimmt in einem Artikel für die Vereinszeitschrift von AEGIS (5) ausführlich zu der Hirntodproblematik Stellung unter den Überschriften: „Es sind Sterbende, nicht Tote“; „Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will“; „Die Bevölkerung wird getäuscht“; „Die Praxis zeigt eine bedenkliche Eigendynamik (Organbegehren)“; „Vor dem Gesetz trägt niemand die Verantwortung.“

Der frühere deutsche Patientenanwalt Dr. Georg Meinecke spricht in seinem Buch „Organspende – Ja oder Nein: Die verheimlichte Wahrheit“ von einem „Mordsgeschäft.“

Kritische Hinweise sind auch in einem Artikel (6) von Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns, dem ehemaligen Leiter des Instituts für Religionssoziologie der theologischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin, zu finden. Er schreibt: „Der Hirntod als Todesdefinition ist eine Erfindung der Intensivmedizin. Er galt ursprünglich als der Zeitpunkt, von dem an ein Mensch dem Sterben überlassen werden darf und muss. Entnahme von Organen aus einem noch lebenden Menschen stellt juristisch eine strafbare Tötung dar. Um an noch vital-konservierbare Organe heranzukommen, ohne sich strafbar zu machen, ist der Hirntod zum Tod des Menschen erklärt worden.“

Dabei behaupten sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Der Hirntod bedeutet den Tod des Menschen. Der menschliche Geist ist ausschließlich an das Gehirn gebunden.“ Etwas anderes sagt aber sogar ihr eigenes Gesetzbuch, die Bibel, aus. Darin steht im 3. Buch Mose, Kapitel 17, Vers 14: „Des Leibes Leben ist in seinem Blut“ und nicht „Des Leibes Leben ist in seinem Gehirn.“

Schließlich gibt es weltweit Ethik-Kommissionen, die sich vermehrt mit dem Thema Hirntod beschäftigen. Die Internetzeitschrift „Der Theologe“(7), Nr. 17, fasst die Aussagen zusammen: „In Wirklichkeit handelt es sich um sterbende Menschen, die noch voll schmerzempfindlich sind. Tot ist keiner von ihnen, alle werden zum Zwecke der Organentnahme getötet.“

So hat auch der nationale Bioethikrat der USA erklärt, Hirntote seien nicht tot, und mit dem 1968 eingeführten Hirntodkonzept habe man sich geirrt. Seitdem wird darüber diskutiert, ob die Organentnahme als „justified killing“ (gerechtfertigtes Töten) bezeichnet und damit legalisiert werden sollte.

Die oft gestellte Frage,

ob es schon ein Wiedererwachen von Hirntoten gab, ist eindeutig mit einem Ja zu beantworten. Nach einer Studie der Universität Bonn, veröffentlicht im „Journal of Medical Ethics“ aus dem Jahr 2006, Heft 32, sind von 113 beobachteten Hirntoten, die exakt nach den Regeln der Bundesärztekammer für hirntot erklärt waren, zwei ins aktive Leben zurückgekehrt.

Bekanntgeworden ist auch der Unfall einer jungen Polin (8). Ihre Eltern akzeptieren die Diagnose Hirntod nicht und fanden einen Therapeuten für Koma-Patienten. Der Hirntod wurde daraufhin von den Ärzten in Hirnverletzung geändert und den Eltern die Verantwortung dafür übertragen, dass ihre Tochter auf dem Transport sterben könnte. Nach der Behandlung erwachte sie wieder. Sie ist heute verheiratet.

Als Ergebnis kann nur festgestellt werden: Der Hirntod ist kein Tod. Das liegt schon im Wort. Ist jemand tot, sagt man: Er ist tot. Man braucht kein anderes Wort, um zu bezeichnen, dass jemand tot ist. Und bei der wiederholten Behauptung der Hirntodbefürworter, der Hirntod sei eine Sonderform des Todes, kann die berechtigte Frage nur lauten: Warum keine Sonderform des Lebens? Und in Abwandlung der Regel „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) muss es bei der Hirntodproblematik heißen: „In dubio pro vita“ (Im Zweifel für das Leben).


 

Herztod

Eine weitere Spendergruppe wurde entdeckt:

Non-Heart-Beating-Donor (NHBD), also Spender mit nicht mehr schlagendem Herz, definiert nach dem sogen. Pittsburgh-Protokoll. Waren in der Pionierzeit die Organe von solchen Menschen unbrauchbar (Problem der Ischämie), wurde nun erkannt, dass die Organe noch verwendbar sind, wenn sie wenige Minuten nach dem Herzstillstand entnommen werden (Fachausdruck: warme Ischämie). Das heißt: Nach einer „non-touch-period“ (Wartezeit), die zwischen 75 Sekunden und 10 Minuten nach Herzstillstand schwankt, wird der Körper geöffnet, um die Organe zu entnehmen. Die medizinische Bezeichnung hierfür ist: Spende nach irreversiblem Herztod.

Dabei werden eventuell noch vorhandene Hirnaktivitäten nicht getestet, da hierfür die Zeit fehlt, obwohl das Gehirn mehrere Minuten ohne Sauerstoff auskommen kann. Es ist somit durchaus denkbar, dass der Körper so schnell stirbt, dass das Gehirn noch gar keine Zeit hatte mitzusterben.

Es wird unterschieden zwischen dem unkontrollierten und dem kontrollierten Herztod. Beim unkontrollierten Herztod kommt der Herzstillstand überraschend (auf der Straße, zu Hause), und die Organentnahme ist deshalb nicht planbar. Beim kontrollierten Herzstillstand werden bei dem für die Organentnahme vorbereiteten und bereits auf dem Operationstisch liegenden Patienten lebenserhaltende Maßnahmen beendet, und es wird gewartet, bis das Herz stehenbleibt (passive Sterbehilfe).

Dabei kann es in dieser Zeit der Agonie (Todeskampf) länger als erwartet dauern, bis das Herz nicht mehr schlägt und es dadurch zu einer Unterversorgung der Organe kommt (Ischämie). Die Mediziner versuchen das mit „geeigneten“ Mitteln zu verhindern. Nur wenn sich die Agonie länger als zwei Stunden hinzieht, wird auf eine Organentnahme verzichtet.

Ein weiterer Vorstoß in diese Richtung

kommt von medizinischer Seite und wurde in der Zeitschrift „Bioethiks“ im Jahr 2010 unter der Überschrift „Sollten wir die Organspende-Euthanasie* erlauben?“ veröffentlicht. Darin schlagen die Autoren Wilkinson und Savulescu vor, bei Menschen, die auf Intensivstationen liegen und ohne Aussicht auf Heilung todkrank sind, die Heilungsmaßnahmen einzustellen und sie sterben zu lassen. Die Autoren beklagen, dass die meisten Menschen und mit ihnen eventuell noch „gut brauchbare Organe beerdigt oder verbrannt werden.“

*Euthanasie von griech. euthanasía, aus eu = gut, wohl und thanatos = Tod, also
„guter Tod“, „gute Tötung“ oder „schöner Tod“, auch: Gnadentod oder Sterbehilfe.

Die Länder mit der Herztod-Methode siehe Tabelle am Broschürenende.


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Quellenverzeichnis:

(1) Zeitschrift „Gralswelt“, Heft 80 von 2014, Seite 24 folgende
(2) Buch „Ungeteilt sterben“ von Gisela Lermann
(3) Buch „Sterben auf Bestellung“, S. 11, von Ilse Gutjahr und Mathias Jung von Emu
(4) www.initiative-kao.de
(5) www.impfentscheid.ch, in Suchzeile eingeben: AEGIS impuls Nr. 16
(6) www.dober.de/ethik-organspende/hirnarb.htm
(7) www.theologe.de/theologe17.htm
(8) www.youtube.com, in Suchzeile eingeben: Wioletta Hirntod

Bisher veröffentlicht:

EINLEITUNG VON JAHN J KASSL
EINLEITUNG VON WERNER HANNE

Lesen Sie demnächst: Woher stammen die Organe?


 

Der Verfasser dieser Broschüre, Dipl.-Verwaltungswirt und Postoberamtsrat im Ruhestand Werner Hanne mit Wohnsitz in Stuttgart, arbeitete bis Ende 1999 bei einer Sonderbehörde der Post in der EDV-Organisation. Mit dem Thema Organspende beschäftigt er sich intensiv seit 2008 nach einem dramatischen Ereignis im persönlichen Umfeld.

Auf Einladung hält er im deutschsprachigen Raum darüber Vorträge,  weil es „dringend notwendig ist, daß die Menschen mehr über die verschwiegenen Hintergründe erfahren.“

Zu diesem Thema gab er vier Interviews:

– im Mai 2018 für die Internetseite www.freespirit-tv.ch. Die Links dazu: www.freespirit-tv.ch oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Der Organwahn

– im Jan. 2017 für die Internetseite www.stein-zeit.tv. Die Links dazu: www.stein-zeit.tv oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Organspende – Die verschwiegene Wahrheit

– im Okt. 2014 für die Internetseite www.quer-denken.tv. Die Links
dazu: www.quer-denken.tv oder www.youtube.com, in die jeweilige Suchzeile eingeben: Organwahn.

– im Sept. 2011 für die Internetseite www.bewusst.tv. Der Link dazu: www.youtube.com, in die Suchzeile eingeben: Organe spenden? Nein danke.


 

Wir dürfen uns den Todesbegriff nicht von Fachleuten wegnehmen lassen, die dann den Tod vorverlegen. Wir alle wissen instintkiv, wenn wir einen toten Menschen sehen, er ist tot. (Renate Focke)

Silvia Matthies & Dr. med. Regina Breul: Autor: Silvia Matthies Produktion: Initiative KAO (http://www.initiative-kao.de) Kritische Informationen über Organtransplantation, Organspende und Hirntod

Ist ein Organspender unmittelbar vor der Organentnahme eine Leiche oder ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion? In dieser Frage nehmen Fachleute aus Medizin, Rechtswesen und Theologie gegensätzliche Positionen ein. Das deutsche Transplantationsgesetz hat diesen Konflikt nicht gelöst. Schließlich leben 97% des Organismus zu diesem Zeitpunkt noch. Dieser Tatsache muss sich jeder bewusst sein und sich vor diesem Hintergrund eine eigene Meinung bilden.

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) ist eine Initiative, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem unsere Kinder beerdigt waren, haben wir begriffen, wozu wir ja gesagt hatten. Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Wir haben unsere Entscheidung daher bitter bereut. Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen und einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

In dieser Situation haben wir uns entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie wir mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden.


 

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